HILFSTIERE 

Royal Caribbean International heißt Assistenzhunde auf allen Schiffen willkommen.* Bitte beachten wir, dass wir keine Haustiere akzeptieren.

Ein Assistenzhund ist ein „Hund, der auf die Ausführung von Arbeiten für eine Person mit Behinderung trainiert ist“. Assistenzhunde werden nicht als Haustiere angesehen.

Belege, dass ein Hund ein Assistenzhund ist (wie ID-Karten, sonstige schriftliche Belege, Vorliegen eines Hundegeschirrs und/oder Hundemarke oder die glaubwürdige Zusicherung der Person mit Behinderung, die den Hund nutzt), sind hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Für Assistenzhunde bieten wir 1,5 m² große Hundetoiletten mit Zypressenmulch. Bei Abfahrten aus den USA können Grassoden bereitgestellt werden, wenn diese im Voraus gebucht werden und verfügbar sind. Hundetoiletten werden mit anderen Assistenzhunden an Bord geteilt. Beachten Sie, dass der Central Park bei Schiffen der OasisSM-Klasse keine Hundetoilette darstellt.

Wenden Sie sich zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens 30 Tage vor Abfahrt, an unsere Access-Abteilung, wenn Sie eine Hundetoilette benötigen.

Assistenzhunde dürfen eine Person mit Behinderung in allen öffentlichen Bereichen einschließlich Restaurants begleiten. In öffentlichen Bereichen müssen Assistenzhunde angeleint sein bzw. ein Hundegeschirr oder eine ähnliche Vorrichtung tragen. Aufgrund von Gesundheitsvorschriften sind Assistenzhunde in Pools, Whirlpools oder Thermen nicht gestattet.

Die Pflege und Aufsicht des Assistenzhundes liegt in der alleinigen Verantwortung des Besitzers. Das Schiff muss keine Nahrung oder Pflege für den Hund bereitstellen.

Gäste können ohne Zusatzgebühren eine angemessene Menge an Nahrung und Näpfen für den Hund an Bord bringen. Wenn ein gekühlter Raum erforderlich ist, teilen Sie dies zur Buchungszeit, spätestens 30 Tage vor der Abfahrt, unser Access-Abteilung mit.

Wenn der Gast sich entscheidet, das Schiff an einem Hafen, an dem der Assistenzhund an Bord bleiben muss, zu verlassen, muss der Gast sicherstellen, dass der Hund angemessen versorgt wird. Beachten Sie, dass das Personal des Schiffs den Hund nicht versorgen muss und der Hund ebenfalls nicht allein in der Kabine zurückgelassen werden darf.

Der Gast ist dafür verantwortlich, die erforderliche Dokumentation zu beziehen, damit das Tief das Schiff an Anlaufhäfen und dem endgültigen Ziel verlassen darf. Die Anforderungen an die Dokumentation finden Sie unter:


Eine Kopie dieser Genehmigungen muss auf dem Schiff mitgeführt werden und eine Ausfertigung bei der Einschiffung am Guest Relations Desk hinterlassen werden.

Alle Anforderungen an Dokumentation und Impfung wurden von Regierungsbehörden und nicht von Royal Caribbean International aufgestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderungen ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.

Gäste sind für das Verhalten ihres Assistenzhundes oder für vom Assistenzhund verursachte Schäden verantwortlich. Das Bordkonto des Gasts kann mit einer Reinigungsgebühr belastet werden.

Wenn das Verhalten des Assistenzhundes eine schwere Beeinträchtigung oder direkte Bedrohung der Sicherheit darstellt, kann dem Hund die Einschiffung verwehrt werden oder er kann auf Kosten des Gasts zusammen mit dem Gast vom Schiff verwiesen werden. Einige Beispiele: Knurren, übermäßiges Bellen, unerwünschte Kontaktaufnahme, Bisse anderer Gäste und/oder Crewmitglieder, Missachtung der Hundetoiletten, Sitzen auf Möbeln, Fressen vom Tisch usw.

Wenn Sie ein Tier mitführen möchten, das nicht der Definition eines Hilfstiers (d. h. ein Hund, der für eine Aufgabe trainiert ist) entspricht, das sie jedoch aufgrund einer Behinderung begleiten muss, wenden Sie sich mindestens 60 Tage vor Fahrtbeginn an unsere Access-Abteilung.

Hilfstiere bei der Einreise nach Großbritannien

Assistenzhunde, die nach Großbritannien einreisen, müssen den Regeln des Pet Travel Scheme entsprechen.

Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Assistenzhund diese Regeln einhält. Stellen Sie sicher, dass die Verfahren korrekt durchgeführt wurden und die Dokumentation Ihres Hundes vollständig ist.

Wir werden unser Bestes tun, um Sie bei der Prüfung auf Einhaltung des Pet Travel Scheme zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass Hunde, die diese Prüfung nicht bestehen, nicht mitreisen dürfen.

Wenn bei Ihrer Einreise nach Großbritannien ein Problem mit der Dokumentation besteht, tragen Sie sämtliche Kosten für die Quarantäne oder Ausfahrt Ihres Tiers.

Im Allgemeinen benötigen Sie einen Reisepass für Haustiere (für Reisende aus Großbritannien und der EU) oder eine offizielle tierärztliche Bescheinigung (für Reisende aus den USA und anderen Ländern außerhalb Großbritanniens und der EU), die belegt, dass der Hund gechippt, gegen Tollwut geimpft, und 24 bis 120 Stunden vor der Ankunft in Großbritannien gegen Bandwürmer behandelt wurde (bei Reisen aus Irland, Finnland, Malta oder Norwegen nicht erforderlich).

Haustier-Reisepässe und -Bescheinigungen müssen von einem Amtstierarzt unterzeichnet, datiert und abgestempelt sein; dieser kann sich von Ihrem lokalen Tierarzt unterscheiden. Dies nimmt üblicherweise mehr Zeit in Anspruch.

Die Bandwurmbehandlung sollte am vorletzten Anlaufhafen vor der Einreise in Großbritannien durchgeführt werden. So lässt sich eine weitere Behandlung am letzten Anlaufhafen organisieren, wenn die geplante Behandlung nicht stattfinden kann.

Für weitere Informationen:
  • Besuchen Sie die DEFRA-Webseite
  • Wenden Sie sich an die Pet Travel Scheme Helpline: Telefon: +44 (0) 370 241 1710 – Montag bis Freitag – 08:00 bis 18:00 britische Zeit (nicht an Feiertagen) E-Mail: pettravel@ahvla.gsi.gov.uk – bitte geben Sie Ihre Postanschrift und eine Telefonnummer, unter der Sie täglich erreichbar sind, an.
  • Fragen Sie Ihren Tierarzt

 

Um Ihre Unterkunft an Ihre besonderen Bedürfnisse anzupassen, füllen Sie bitte das Formular für Gäste mit besonderen Bedürfnissen aus
Um Ihre Unterkunft an Ihre besonderen Bedürfnisse anzupassen, füllen Sie bitte das Formular für Gäste mit besonderen Bedürfnissen aus

Wir empfehlen Ihnen, uns zum Zeitpunkt der Buchung über Ihre Bedürfnisse zu informieren, damit wir die Verfügbarkeit besonderer Ausstattung oder Services garantieren können. Bitte teilen Sie uns mindestens 60 Tage im Voraus mit, falls Sie während Ihrer Kreuzfahrt Gebärdensprachdolmetscherdienste benötigen, und 30 Tage im Voraus, falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung besondere Ausstattung oder Services für Ihre Unterkunft während der Kreuzfahrt benötigen. Wenn wir nicht früh genug im Voraus eine Mitteilung erhalten, bemühen wir uns in einem angemessenen Rahmen, die angefragte Ausstattung und/oder die angefragten Services zur Verfügung zu stellen. Sie müssen 72 Stunden im Voraus Bescheid geben, falls Sie mit einer Gruppe von zehn oder mehr Passagieren mit Behinderung reisen.

WEITERE INFORMATIONEN

Rufen Sie unsere Access-Abteilung unter (866) 592-7225 an,  oder schicken Sie eine E-Mail an special_needs@rccl.com, oder bitten Sie Ihr lokales Reisebüro oder Ihren internationalen Repräsentanten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Faxnummer ist
(954) 628-9622.

ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG

 
Fragen Sie nach einem Beauftragten für die Lösung von Beschwerden (Complaint Resolution Official, CRO). Unsere CROs wurden gemäß den entsprechenden Vorschriften des US-Verkehrsministeriums (Department of Transportation, DOT) und gemäß unseren Richtlinien und Verfahrensweisen im Hinblick auf Gäste mit Behinderungen ausgebildet. Unsere CROs stehen in allen US-amerikanischen Abreisehäfen und auf allen Schiffen zur Verfügung.

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